Linke Organisierung fängt früh an und braucht Verbindlichkeit. Also werdet Mitglied bei der Sozialistischen Jugend – Die Falken im Ortsverband Göttingen.
2017_04 Mitgliedsantrag_OV_Göttingen
„I.Name und Sitz
Wir sind die ,,Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken“. Sitz unseres Verbandes ist Berlin. Unser Zeichen ist der Rote Falke. Unser Gruß ist ,,Freundschaft“.
II.Aufgaben und Zweck
Die Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken ist ein freiwilliger Zusammenschluss junger Menschen. Sie ist ein unabhängiger Jugend- und Erziehungsverband. Zweck des Verbandes ist es, die demokratische Erziehung und Bildung junger Menschen auf sozialistischer Grundlage zu fördern. Er will die Idee des Sozialismus an junge Menschen herantragen. Seine Arbeit vollzieht sich in vielfältigen Formen und Gruppen u.a. durch Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes:- außerschulische, politische Jugendbildung – Jugendarbeit in Sport und Spiel – arbeitswelt- und schulbezogene Jugendarbeit – internationale Jugendarbeit – Kinder- und Jugenderholung, Zeltlagerarbeit – Jugendberatung und Elternarbeit – Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen gegenüber der Öffentlichkeit, dem Gesetzgeber, den Regierungen, Behörden und Verwaltungen. Die Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken will Kindern und Jugendlichen ein gesellschaftliches Bewusstsein unter Beachtung moderner pädagogischer Grundsätze ausgehend vom jeweiligen Bewusstseinsstand der Kinder und Jugendlichen vermitteln.
III. Mitgliedschaft
1. Alle Mädchen und Jungen, gleich welcher Abstammung, Nationalität oder Religion, können vom 6. Lebensjahr an Mitglied werden. Der junge Mensch bekennt sich durch Teilnahme am Verbandsleben zu den Grundsätzen unseres Verbandes und ist dadurch Mitglied. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Einhaltung der Beschlüsse des Verbandes. Rechte aus dieser Satzung kann nur ein Mitglied ausüben, dem auf dessen Antrag durch die jeweils zuständige unterste Gliederung das Mitgliedsbuch des Verbandes ausgehändigt wurde.
2. Mitglieder gehören ihrem Alter entsprechend folgenden Arbeitsringen an: den ,,Falken“ von 6-15 Jahren, der ,,Sozialistischen Jugend“ von 15 Jahren ab.
3. Wahlrecht
a) das aktive Wahlrecht der Mitglieder beginnt mit dem 7. Lebensjahr (6 Jahre),
b) das passive Wahlrecht der Mitglieder für Organe der Gliederungen ab Orts- und Stadtverbände beginnt mit dem 15. Lebensjahr (14 Jahre).“